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Dieses Quiz besteht aus 3 Fragen. Die Beantwortungsdauer liegt bei ca. 5 Minuten.

Verpacken der Wahlunterlagen

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

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Frage 1

Wo sind die Wahlkiste und der Umschlag A (Schnellmeldung und Briefwahlniederschrift) nach der Stimmenauszählung am Wahlabend abzugeben?

Der Briefwahlvorsteher muss sämtliche Briefwahlunterlagen zunächst mit nach Hause nehmen und diese bis montags nach der Wahl verwahren.

Der Briefwahlvorsteher sowie einzelne Mitglieder des Briefwahlvorstandes übergeben sämtliche Briefwahlunterlagen (die Wahlkiste, den Umschlag A, die Wahlurne) an die vor Ort anwesenden städtischen Mitarbeiter.

Der Briefwahlvorsteher liefert die Unterlagen mit seinem PKW direkt ins Rathaus. Er muss die Unterlagen persönlich übergeben.

Nirgendwo, da alle Unterlagen im Briefwahlraum verbleiben.