Wahlkosten
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Die Kosten der Wahl werden den Gemeinden je nach Wahl entweder vom Bund oder vom Land erstattet.
Die Kosten der Kommunalwahlen müssen die Gemeinden selbst tragen.