Abwahl von Bürgermeistern/Landräten

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Der Bürgermeister/Landrat kann von den Bürgern der Gemeinde vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt werden. Hierzu bedarf es eines Abwahlverfahrens.