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Dieses Quiz besteht aus 22 Fragen. Die Beantwortungsdauer liegt bei ca. 20 bis 25 Minuten.

Wahlvorstand

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

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Frage 1

Mit wie vielen Personen ist der Wahlvorstand während der Wahlhandlung (von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) beschlussfähig?

Mit mindestens der Hälfte der Mitglieder des Wahlvorstandes, d.h. 3 - 4 Personen.

Mit mindestens drei Mitgliedern (darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter).

Der Wahlvorsteher kann selbst entscheiden, wer anwesend sein soll und wie viele Personen bei der Beschlussfassung anwesend sein müssen.

Die Personenanzahl ist egal. Wichtig ist, dass der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter anwesend sind.