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Dieses Quiz besteht aus 22 Fragen. Die Beantwortungsdauer liegt bei ca. 20 bis 25 Minuten.

Wahlvorstand

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

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Frage 1

Wie viele Mitglieder des Wahlvorstandes müssen bei der Stimmenauszählung und Ergebnisermittlung nach 18.00 Uhr im Wahlraum sein, damit der Wahlvorstand beschlussfähig ist?

Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Wahlvorstandes, d.h. 3 - 4 Personen, muss anwesend sein.

Der Wahlvorsteher kann selbst entscheiden, wer anwesend sein soll und wie viele Personen bei der Beschlussfassung anwesend sein müssen.

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass mindestens fünf Mitglieder, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend sein müssen. (In der Regel sind abends alle anwesend.)

Es müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.

Die Personenanzahl ist egal. Wichtig ist, dass der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter anwesend sind.