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Dieses Quiz besteht aus 12 Fragen. Die Beantwortung dauert ca. 15 Minuten.

Einrichtung Wahllokal

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

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Frage 1

Ist der Wahlvorstand frei in der Entscheidung, wie er den Wahlraum einrichtet?

Ja, der Wahlvorstand kann dies als eigenständiges Wahlorgan selbst beschließen.

Nein, er muss sich bei der Einrichtung des Wahlraumes an die gesetzlichen Vorgaben halten. Die korrekte Einrichtung wird im Leitfaden zur Wahl aber auch auf dieser Lernplattform unter "Wahlraum" beschrieben.

Ja, die Stimmabgabe ("Urnenwahlgang") wird jeweils an die lokalen Gegebenheiten angepasst.

Nein, er muss dabei die Vorstellungen des Hausmeisters berücksichtigen.