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Dieses Quiz besteht aus 17 Fragen. Die Beantwortungsdauer liegt bei ca. 20 Minuten.

Stimmenauszählung

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

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Frage 1

Wie viele Mitglieder des Wahlvorstandes müssen bei der Stimmenauszählung und Ergebnisermittlung nach 18:00 Uhr anwesend sein, damit der Wahlvorstand beschlussfähig ist?

Die Personenzahl ist egal, solange der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter anwesend sind.

Alle verpflichteten Mitglieder des Wahlvorstandes.

Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Wahlvorstandes, d. h. 3 bis 4 Personen.

Mindestens fünf Mitglieder, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter.