Film
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Einleitung
Wir freuen uns, dass Sie sich als Wahlhelfende engagieren. Und deshalb wollen wir Sie gerne dabei mit diesem Schulungsfilm in Form von Themenclips unterstützen.
Die nachfolgenden Schulungsclips sollen Ihnen die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie die Stimmenauszählung am Wahlabend erleichtern. Die Themenclips zeigen verschiedene Situationen und Sonderfälle während des Wahltages. Zur besseren Ansicht - der aus Darstellungsgründen komprimierten Clips - verwenden Sie bitte bei Bedarf die Funktion „Vollbild“.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
Bedingt durch die langanhaltende Corona-Pandemie mit neuer Virusvariante und die damit einzuhaltenden Regelungen, konnten wir auch zur Landtagswahl 2022 keinen neuen Schulungsfilm drehen.
Viele Inhalte aus dem Film zur Landtagswahl 2017 sind als Musterszenarien aber immer noch aktuell und weiterhin nutzbar.
Es werden zwar Materialien aus dem Jahr 2017 zu sehen sein, über die aktuellen Ausgaben und Formulare werden Sie aber in den Schulungen und Leitfäden informiert.
Im Jahr 2022 sind wir in unseren Kommunen natürlich bestrebt, eine geschlechtergerechte Sprache zu nutzen.
2017 wurde aber zum einfacheren Verständnis im Film / in den Themenclips in der Regel die männliche Form verwendet. Die weibliche Form war seinerzeit selbstverständlich mit eingeschlossen.
Wir bitten dafür ausdrücklich um Ihr Verständnis.
Auch wird durchgehend vom "Wahlamt" gesprochen, allerdings wird dieser Begriff nicht in allen Kommunen verwendet.
Bei der Durchführung der Wahl finden in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich die gleichen Gesetzesgrundlagen Anwendung.
Dennoch können einzelne Verfahrensschritte oder eingesetzte Materialien in den Kommunen variieren. Der Film beziehungsweise die Themenclips bieten Ihnen einen generellen Überblick. Alle für Ihren Wahleinsatz gültigen Verfahrensschritte finden Sie in den ergänzenden Informationen, die Ihnen Ihre Kommune zur Verfügung stellt.
Seien Sie versichert, dass Ihre Kommune am Wahltag alle Maßnahmen vorsehen wird, die dann zum Schutz nach oder in einer vielleicht noch bestehenden Pandemiephase notwendig und vorgeschrieben sind.
Mund-Nase-Bedeckungen und Abstandsregeln waren 2017 bekanntermaßen keine Pflicht und sind deshalb auch nicht Bestandteile der Themenclips.
Wir wünschen Ihnen einen interessanten Wahlsonntag und danken Ihnen, dass Sie auch in den aktuellen Zeiten diese wichtige Aufgabe übernehmen, denn eines ist sicher: Ohne den Einsatz der ehrenamtlichen Wahlvorstände, ohne Ihren Einsatz, würde unsere Demokratie nicht funktionieren.“
Vor Beginn der Wahl
- Mitglieder des Wahlvorstands
- Wählerverzeichnis
- Einrichten des Wahlraumes
- Keine Wahlwerbung vor Ort am und im Wahlraum
- Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes
- Anwesenheit Wahlvorstand - Schichteinteilung
8 Uhr – Die Wahl beginnt
- Wahlhandlung – Wählen mit Wahlbenachrichtigung
- Wählen ohne Wahlbenachrichtigung
- Im falschen Wahlraum / Stimmbezirk
- Keine Wahlbenachrichtigung für die aktuelle Wahl
- Wähler ist scheinbar im Wählerverzeichnis nicht zu finden - Zuzug
- Wahlgeheimnis wahren
- Wählen mit Hilfsperson
- Wählen mit Wahlschein
- Wähler mit Wahlbrief – Umwandlung Briefwahl in Urnenwahl
- Keine roten Wahlbriefe annehmen
- Umgang mit Fotos / Presse
18 Uhr-Ende der Wahlzeit, Beginn der Stimmenauszählung
- Beobachter bei der Auszählung – „nur gucken, nicht stören“
- Feststellung des Wahlergebnisses – Zählung der Wähler
- Sortieren der Stimmzettel
- Auszählen der Stimmen / der einzelnen Stapel und Eintragung in das Vorschreibblatt
- Beschlussfälle
- Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prüfung
- Übertrag von Vorschreibblatt in Niederschrift und von Niederschrift in Schnellmeldung
- Abgabe der Schnellmeldung
- Abschluss der Niederschrift und Unterzeichnung durch den gesamten Wahlvorstand
- Verpacken und Rücktransport der Unterlagen
Briefwahl
- Mitglieder des Briefwahlvorstandes
- Beginn der Briefwahlhandlung
- Öffnung und Prüfung der Wahlbriefe
- Beschlussfassung über ausgesonderte Wahlbriefe
- 18 Uhr – Ende der Wahlzeit und Beginn der Auszählung
- Öffnen der Stimmzettelumschläge und Sortieren der Stimmzettel
- Auszählen der Stimmen / der einzelnen Stapel und Eintragung in das Vorschreibblatt
- Stapel D – Stimmen, über die der komplette Wahlvorstand beschließen muss
- Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prüfung
- Übertrag von Vorschreibblatt in Niederschrift und von Niederschrift in Schnellmeldung
- Abgabe der Schnellmeldung
- Abschluss der Niederschrift und Unterzeichnung durch den Briefwahlvorstand
- Verpacken der Unterlagen