Verpflichtung des Wahlvorstands
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Wahlvorsteher und Stellvertreter werden vom Oberbürgermeister zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Beisitzer werden vom Wahlvorsteher verpflichtet.