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Dieses Quiz besteht aus 17 Fragen. Die Beantwortungsdauer liegt bei ca. 20 Minuten.

Stimmenauszählung

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

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Frage 1

Wer darf die Auszählung der Stimmen mitverfolgen?

Die Stimmenzählung ist wie die Wahlhandlung öffentlich. Jedermann kann ihr in Ruhe beiwohnen, ohne zu stören.

Lediglich die Vertreter der Medien nach Vorlage des Presseausweises.

Nur die Mitglieder des Wahlvorstandes.

Nur Personen, die im entsprechenden Wählerverzeichnis eingetragen sind.