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Dieses Quiz besteht aus 21 Fragen. Die Beantwortungsdauer liegt bei ca. 20 bis 25 Minuten.

Wahlvorstand

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

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Frage 1

Wie viele Mitglieder des Wahlvorstandes müssen bei der Stimmenauszählung und Ergebnisermittlung nach 18.00 Uhr im Wahlraum sein, damit der Wahlvorstand beschlussfähig ist?

Es müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.

Der Wahlvorsteher kann selbst entscheiden, wer anwesend sein soll und wie viele Personen bei der Beschlussfassung anwesend sein müssen.

Die Personenanzahl ist egal, Hauptsache der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter sind anwesend.

Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Wahlvorstandes, d.h. 3 - 4 Personen, muss anwesend sein.

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass mindestens 5 Mitglieder, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend sein müssen. (In der Regel sind abends alle anwesend.)