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Dieses Quiz besteht aus 13 Fragen. Die Beantwortung dauert ca. 15 Minuten.

Einrichtung des Wahlraums

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

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Frage 1

Ist der Wahlvorstand frei in der Entscheidung, wie er den Wahlraum einrichtet?

Nein, er muss dabei die Vorstellungen des Hausmeisters berücksichtigen.

Ja, die Stimmabgabe ("Urnenwahlgang") wird jeweils an die lokalen Gegebenheiten angepasst.

Nein, er muss sich bei der Einrichtung des Wahlraums an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Ja, der Wahlvorstand kann dies als eigenständiges Wahlorgan selbst beschließen.