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Dieses Quiz besteht aus 4 Fragen. Die Beantwortungsdauer liegt bei ca. 5 Minuten.

Verpacken der Wahlunterlagen

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

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Frage 1

Was ist nach der Ergebnisfeststellung und dem vollständigen Ausfüllen der Niederschrift noch zu tun?

Sämtliche Wahlunterlagen sind entsprechend der beigefügten Packliste zu verpacken und anschließend in den Wahlkoffer zu legen.  Der Wahlvorsteher übergibt den Wahlkoffer zusammen mit der Einschlagmappe (Schnellmeldung und Wahlniederschrift) noch am Wahlabend dort zurück, wo er ihn am Tag zuvor abgeholt hat. Lediglich die Wahlurne sowie die Wahlkabinen verbleiben im Wahlraum.

Lediglich die Wahlniederschrift wird noch am Abend zum Wahlamt (Stadthaus) transportiert. Alle anderen Unterlagen sowie die Wahlurne und Wahlkabinen verbleiben im Wahllokal.

Sämtliche Wahlunterlagen werden von den Wahlhelfern verpackt und zusammen mit der Wahlurne und den Wahlkabinen in Eigenverantwortung zum Wahlamt transportiert. Im Wahlraum darf sich nichts befinden, was auf die Wahl hindeutet.

Alle Unterlagen werden von den Wahlhelfern in die Wahlurne gepackt und verbleiben bis zur Abholung durch das Wahlamt im Wahllokal.