Wählerverzeichnis

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Für eine Wahl werden alle Personen, die wahlberechtigt sind, von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Von Amts wegen bedeutet, dass jede/r Wahlberechtigte dort eingetragen wird, ohne dass ein Antrag auf Eintragung gestellt werden muss.

Nur wer in dem Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf wählen. Das Wählerverzeichnis ist nach Stimm-/Wahlbezirken aufgeteilt und nach Namen und/oder der Wohnadresse sortiert.