Wahlschein
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Einen Wahlschein benötigt ein/e Wähler/in, wenn Sie nicht in ihrem eigenen (Stimm-)Wahlbezirk am Wahlsonntag wählen möchte.
In der Regel gilt das für die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl. Mit einem Wahlschein kann man allerdings auch am Wahlsonntag in jedem (Stimm-)Wahlbezirk in seinem Wahlkreis wählen.
Für einen Wahlschein muss die/der Wähler/in einen Antrag bei der Gemeindeverwaltung stellen, siehe "Wahlscheinantrag".