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Dieses Quiz besteht aus 3 Fragen. Die Beantwortungsdauer liegt bei ca. 5 Minuten.

Verpacken der Wahlunterlagen

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

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Frage 1

Was ist nach der Ergebnisfeststellung und dem vollständigen Ausfüllen der Briefwahlniederschrift noch zu tun?

Sämtliche Briefwahlunterlagen werden von dem Briefwahlvorstand verpackt und zusammen mit der Wahlurne und der Wahlkiste in Eigenverantwortung zum Wahlamt (Rathaus) transportiert.

Alle Unterlagen werden von dem Briefwahlvorstand in die Wahlurne gepackt und verbleiben bis zur Abholung durch das Wahlamt im Briefwahlraum.

Lediglich die Briefwahlniederschrift wird noch am Abend zum Wahlamt (Rathaus) transportiert. Alle anderen Unterlagen sowie die Wahlurne und Wahlkiste verbleiben im Briefwahlraum.

Sämtliche Briefwahlunterlagen sind entsprechend der beigefügten Packliste zu verpacken und anschließend in die Wahlkiste oder in die Wahlurne zu legen. Der Briefwahlvorsteher übergibt sämtliche Briefwahlunterlagen (Wahlkiste, Wahlurne) zusammen mit dem Umschlag A (Schnellmeldung und Briefwahlniederschrift) an die vor Ort anwesenden städtischen Mitarbeiter. Es befinden sich somit anschließend keine Briefwahlunterlagen mehr im Briefwahlraum.