Wahlurne
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Die Wahlurne muss ein verschließbarer Gegenstand sein, der mit einem - abnehmbaren - Deckel versehen ist. Im Deckel muss ein schmaler Spalt vorhanden sein, durch den der Wähler seinen Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen kann.
Der Wahlvorsteher überprüft vor Beginn der Wahlhandlung (8:00 Uhr), ob die Wahlurne leer ist und verschließt diese anschließend mit einem Schloss oder versiegelt sie. Die Wahlurne darf während der Wahlhandlung (8:00 bis 18:00 Uhr) nicht geöffnet werden.