Ehrenamtliche Tätigkeit

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Die Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines Wahlehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Als Aufwandsentschädigung wird den den Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung gewährt, die als "Erfrischungsgeld" bezeichnet wird. Sie dient der Verpflegung über den Tag sowie der Hin- und Rückfahrt des Wahlhelfers und liegt bei 70,00 € pro Wahlsonntag.