Wahlkreise

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

 

 

Regelung zur Landtagswahl: 

Das Wahlgebiet - sprich das Land Nordrhein-Westfalen - wird zur Durchführung der Landtagswahl in insgesamt 128 Landtagswahlkreise eingeteilt. Die Stadt Bonn ist in zwei Landtagswahlkreise unterteilt - 29 Bonn I und 30 Bonn II. Für jeden dieser Wahlkreise zieht ein Direktkandidat in den Landtag ein.

Regelung zur Europawahl: 

Bei der Europawahl ist Bonn ein Wahlkreis, die "kreisfreie Bundesstadt Bonn".

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Das Wahlgebiet - sprich das Stadtgebiet - wird zur Durchführung der Kommunalwahlen in Kommunalwahlbezirke eingeteilt. Die Stadt Bonn bildet zu den  Kommunalwahlen insgesamt 33 Kommunalwahlbezirke. Die Kommunalwahlbezirke werden kleiner unterteilt in Stimmbezirke, für die ein Wahlvorstand gebildet und ein Wahlraum bereits gestellt werden muss. Für jeden Kommunalwahlbezirk zieht ein(e) Direktkandidat(in) in den Rat der Stadt ein. 

Bei der Wahl der Bezirksvertretungen ist der jeweilige Stadtbezirk das Wahlgebiet. Bei der Wahl der/des Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters ist das gesamt Stadtgebiet das Wahlgebiet.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Das Wahlgebiet - sprich die Bundesrepublik Deutschland - wird zur Durchführung der Bundestagswahl in insgesamt 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Bonn ist der Wahlkreis 96 Bonn. Für jeden dieser Wahlkreise zieht ein(e) Direktkandidat(in) (ermittelt über die Auszählung der Erststimmen) in den Bundestag ein.