Beisitzende
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Die Beisitzenden sind Mitglieder im Wahlvorstand. Sie assistieren den Schriftführenden und Wahlvorstehenden. Das bedeutet, sie erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben. Dazu zählen beispielsweise das gemeinsame Einrichten des Wahlraums sowie alle anfallenden Tätigkeiten rund um die Wahlhandlung und bei der Stimmenauszählung.
Mitglieder des Wahlvorstands
Gilt für:
Bundestagswahl, Kommunalwahl, Landtagswahl
Video wurde produziert von der WSW-Media Filmproduktion.