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Dieses Quiz besteht aus 3 Fragen. Die Beantwortungsdauer liegt bei ca. 5 Minuten.

Verpacken der Wahlunterlagen

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

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Frage 1

Was ist nach der Ergebnisfeststellung und dem vollständigen Ausfüllen der Briefwahlniederschrift noch zu tun?

Sämtliche Briefwahlunterlagen werden von dem Briefwahlvorstand verpackt und zusammen mit der Wahlurne und dem Wahlkoffer in Eigenverantwortung zum Wahlamt (Stadthaus) transportiert.

Alle Unterlagen werden von dem Briefwahlvorstand in die Wahlurne gepackt und verbleiben bis zur Abholung durch das Wahlamt im Briefwahlraum.

Die Briefwahlniederschrift wird noch am Abend bei der Wahlzentrale (Stadthaus) abgegeben. Die Wahlurne und der Wahlkoffer verbleiben im Briefwahlraum.

Sämtliche Briefwahlunterlagen sind entsprechend der beigefügten Packliste zu verpacken und anschließend in den Wahlkoffer zu legen. Der Briefwahlvorsteher übergibt sämtliche Briefwahlunterlagen (Wahlkoffer, Wahlurne)  zusammen mit dem Umschlag (Schnellmeldung und Briefwahlniederschrift) an die städtischen Mitarbeiter im Sitzungsraum IV der Bezirksverwaltungsstelle Bonn auf der Etage 2B, Stadthaus. Es befinden sich somit anschließend keine Briefwahlunterlagen mehr im Briefwahlraum.