Wahlvorschläge (Kreiswahlvorschläge)

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Als Kreis-/Wahlvorschläge werden die zur Wahl im jeweiligen Wahlkreis antretenden Bewerber bezeichnet. Bei Landes- und Bundeswahlen sind das folglich die Kandidaten, die mit der Erststimme gewählt werden können.

Kreis-/Wahlvorschläge können sowohl von Parteien und Wählergruppen als auch von Einzelbewerbern bis zum gesetzliche festgelegten Stichtag, 18.00 Uhr, in einer vorgeschriebenen Form beim Kreis-/Wahlleiter eingereicht werden.

 

Regelung zur Landtagswahl: 

Kreiswahlvorschläge können bis zum 48. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter eingereicht werden.

Regelung zur Europawahl: 

Wahlvorschläge müssen von Parteien oder politischen Vereinigungen 83. Tage vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei der Bundeswahlleitung eingereicht werden.

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Wahlvorschläge müssen von Parteien, politischen Vereinigungen oder Einzelbewerbern 59. Tage vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei der Wahlleitung eingereicht werden.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Kreiswahlvorschläge können bis zum 69. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter eingereicht werden.