Briefwahl

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind oder aus sonstigem Grund ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit ihre Stimme im Rahmen der Briefwahl abzugeben. Die entsprechenden Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Wahlbriefumschlag, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Informationsblatt zur Briefwahl) werden allerdings nur auf Antrag ausgestellt. Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann schriftlich (rückseitiges Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung, Online-Wahlscheinverfahren, formlose E-Mail oder Fax) oder mündlich (durch Vorsprache im Briefwahlbüro) beantragt werden. Der Antragssteller muss dabei immer seinen Familiennamen, seinen Vornamen, sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift sowie, falls abweichend, eine Versandanschrift (z.B. Urlaubsanschrift) angeben. Eine telefonische Antragsstellung ist ausgeschlossen. Der Ablauf der Briefwahl bzw. das Verpacken der Briefwahlunterlagen kann dem ebenfalls übersandten Informationsblatt zur Briefwahl entnommen werden.

Wichtig ist, dass der Wahlbrief bis spätestens am Wahltag um 16:00 Uhr beim Bürgermeister eingeht. Nur so kann er noch von den Briefwahlvorständen bei der Stimmenauszählung berücksichtigt werden. Der Rückversand des Wahlbriefes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist kostenfrei. Kurz vor dem Wahltag sind die Leerungszeiten der Post-Briefkästen sowie die Brieflaufzeiten zu beachten. Die Wahlbriefe können auch noch am Wahltag bis 16:00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.

Briefwahl

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Gilt für: 
Bundestagswahl, Landtagswahl
Video wurde produziert von der WSW-Media Filmproduktion.