Europäisches Parlament
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Das Europäische Parlament ist das gesetzgebende Organ der Europäischen Union mit Sitz in Straßburg.
Die gesetzliche Anzahl seiner Mitglieder beträgt 705. Deutschland verfügt als einwohnerstärkster Mitgliedstaat über 96 Abgeordnete. Der Wähler hat eine Stimme und kann damit eine Wahlvorschlagsliste wählen.
Eine Legislaturperiode des Europäischen Parlaments dauert grundsätzlich fünf Jahre.