Verpflichtung des Wahlvorstands

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Wahlvorsteher und  Stellvertreter werden vom Oberbürgermeister zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Beisitzer werden vom Wahlvorsteher verpflichtet.