Verpacken der Wahlunterlagen
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Nach Abschluss des Wahlgeschäfts alle zur Wahl zugehörigen Unterlagen sicher verpackt und zu den Bürgerdienste -Bereich Wahlen- gebracht. Dafür liegen den Wahlvorständen Kartons und Umschläge vor, die dann versiegelt werden. Eine genaue Verpackungsanleitung liegt dem Schriftführerkoffer bei.