Bekanntmachungen, öffentliche
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Das Wahlgesetze zu den unterschiedlichen Wahlen sehen vor, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen. Öffentliche Bekanntmachungen sind u. a. für folgende Aspekte vorgesehen:
- Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
- Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
- Zeit und Ort der Sitzungen des Kreiswahlausschusses
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis
Alle öffentlichen Bekanntmachungen zur Wahl werden im Dortmunder Amtsblatt, den Dortmunder Bekanntmachungen veröffentlicht. Sie können die Dortmunder Bekanntmachungen im Internet abrufen.