Bekanntmachungen, öffentliche
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Regelung zur Europawahl:
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen. Öffentliche Bekanntmachungen sind u.a. für folgende Aspekte vorgesehen:
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlbewerbervorschlägen
- Bekanntmachung der zugelassenen eingereichten gemeinsamen Listen für alle Länder und der Listen für einzelne Länder
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis
Beispiel einer öffentlichen Bekanntmachung (s. bitte unten).
Regelungen zu den Kommunalwahlen:
Das Kommunalwahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Zeit und Ort der Sitzungen des Wahlausschusses
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis
Beispiel einer öffentlichen Bekanntmachung (s. bitte unten).